Einfach erklärt: Was machen Bundestagsabgeordnete?

Die Bundestagsabgeordneten arbeiten in ihrem Wahlkreis und im Deutschen Bundestag in Berlin. Dort vertreten sie die unterschiedlichen Interessen der Menschen in Deutschland. Was sind ihre Aufgaben? Wie sieht ihre Arbeit genau aus? Das Jugendportal des Parlaments erklärt dies in diesem Video einfach und verständlich.

Politiker in Deutschland haben die Kernaufgaben

- der Gesetzgebung (Erstellung von Regeln für alle),

- der Regierungskontrolle (Überwachung der Bundesregierung),

- der Budgethoheit (Entscheidung über Ausgaben) sowie

- der Wahl des Bundeskanzlers.

Sie vertreten als Volksvertreter die Interessen der Bürger, gestalten die Politik mit und sorgen für eine Verbindung zwischen Volk und Staat, wobei Parteien dabei eine zentrale Rolle in der Willensbildung spielen. 

 
Hauptaufgaben der Abgeordneten (Bundestag) 
  • Gesetzgebung: Erarbeiten und Verabschieden von Gesetzen, die in Deutschland gelten.
  • Regierungskontrolle: Überwachen die Arbeit der Bundesregierung, stellen Fragen und setzen Untersuchungsausschüsse ein.
  • Budget: Entscheiden über den Bundeshaushalt und die Verwendung öffentlicher Gelder.
  • Kanzlerwahl: Wählen die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.
  • Debatte: Führen öffentliche Debatten über politische Wege und Entscheidungen.
     

Aufgaben der Parteien (Politische Willensbildung)

  • Interessenvertretung: Bündeln und vertreten die Interessen der Bürger.
  • Politische Gestaltung: Beeinflussen die öffentliche Meinung und nehmen Einfluss auf Parlament und Regierung.
  • Bürgerbeteiligung: Fördern die politische Teilhabe und rekrutieren Bürger für öffentliche Ämter. 
     
Aufgaben des Bundeskanzlers 
  • Leitung der Regierung: Ist für die Arbeit der Bundesregierung verantwortlich und trägt die Gesamtverantwortung.
  • Rechenschaftspflicht: Steht dem Bundestag Rede und Antwort. 
     
Aufgaben des Bundestagspräsidenten
  • Repräsentation: Vertritt den Bundestag nach außen und wahrt dessen Würde.
  • Leitung: Leitet die Sitzungen des Bundestags.
  • Verwaltung: Steht an der Spitze der Bundestagsverwaltung.
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© Marion Henneberg