Das Ziel der Energiewende ist es, die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen
– beim Stromsektor, aber auch bei Wärme und bei Verkehr. Im Stromsektor gilt es, die sichere Versorgung weiter zu erhalten und Strom bezahlbar zu halten. Das ist nicht nur ein anspruchsvolles, da komplexes technisches Unterfangen. Die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien befasst auch viel mehr Akteure als die Energiegewinnung der bisherigen, konventionellen Art, was somit einen erhöhten Abstimmungsprozess mit sich bringt.
Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 („EEG 2021“) wurde ein Bund-Länder-Kooperationsausschuss
zum weiteren Ausbau erneuerbarer Energien eingerichtet. Der Kooperationsausschuss soll einen Monitoringprozess entwickeln, um die Ausbauziele der Länder sowie deren Umsetzungsstand besser zu
erfassen und so den Ausbau eneuerbarer Energien insgesamt voranzutreiben.
Gesamtziel ist, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu vertiefen, um das nächste Ausbauziel von 65 Prozent bis 2030 zu erreichen. Hierzu soll ein regelmäßiges Monitoring erfolgen. Auf
Basis von Länderberichten soll der Ausschuss bis zum 31. Oktober eines Jahres einen Bericht an die Bundesregierung übermitteln.
Die konventionelle Stromerzeugung bleibt im deutschen Energiemix mittelfristig unverzichtbar. Denn die Energiewende wollen wir bei zugleich zuverlässiger und bezahlbarer Energieversorgung schaffen. Das ist ein Pfand des Wirtschaftsstandortes Deutschland, was nicht zuletzt auch zur Sicherung unseres Wohlstandes beiträgt.
Nach der Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird der Stromerzeugungsmarkt abgebildet. Demnach sind derzeit (Stand 1. April 2020) Erzeugungsanlagen mit einer Netto-Nennleistung von insgesamt 221,3 Gigawatt installiert. Davon entfällt inzwischen ein Anteil von etwa 121 Gigawatt auf erneuerbare Energien.