Gassigehen

Ich setze mich nicht nur für bedrohte Tierarten sowie Straßenhunde / -katzen ein sondern engagiere mich jetzt auch im Tierheim und gehe mit den dort abgegebenen Hunden spazieren. Ich möchte ihre Körpersprache studieren - sie sozusagen "lesen" lernen - um mich bestmöglich auf einen Hund aus dem Tierschutz, der mit Beginn meiner Rentenzeit in einigen Jahren in meine Familie einziehen soll, vorzubereiten. Natürlich möchte ich auch den Hunden etwas Gutes tun und die Mannschaft des Tierheimes entlasten.

Am 02.02.2019 habe ich im Tierheim Feucht eine Gassigeher-Schulung besucht und wurde Mitglied in diesem Verein. Jetzt bin ich stolze Besitzerin eines Gassigeher-Ausweises und habe am 16.02.2019 erstmalig einen Tierheimhund beim "Gassi" begleitet. Es war 1 schöne Stunde bei moderaten Temperaturen und Sonnenschein in der Natur und dem an das Tierheim angrenzenden Wald. Sowohl dem Hund als auch mir hat es sehr gut gefallen.

 

Solches "Gassigehen" gibt es bei mehreren Tierheimen wie z. B. auch in Roth und Nürnberg. Wer daran Interesse hat, sollte sich einfach mal auf den Homepages der Tierheime umschauen. Dort sind die Zeiten, Voraussetzungen und Bedingungen beschrieben.

 

Einige Vereine fordern eine Mitgliedschaft für Gassigeher um entsprechenden Versicherungsschutz bieten zu können.

Natürlich gibt es Verhaltensmaßregeln und wichtige Informationen, die für das Gassigehen mit Tierheimhunden - hier das Beispiel des Tierheims Feucht - zu berücksichtigen sind:

 

Den Tieren zuliebe, aber auch vor allem aus rechtlichen und versicherungsrechtlichen Gründen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Gassigeher/innen müssen volljährig sein und körperlich genügend Kraft haben, um den Hund zu halten.
  • Aus Sicherheitsgründen ist das Gassigehen für Kinder nicht geeignet! Wir bitten um Beachtung & um Ihr Verständnis!
  • Gassigehen mit sogenannten Kampfhunden oder sogenannten Kampfhundmischlingen dürfen nur Erwachsene, die namentlich von der Tierheimleitung benannt wurden.
  • Bei Begegnungen mit Menschen und anderen Hunden ist die Leine KURZ zu nehmen.
  • Es nicht gestattet, Hunde außerhalb der Umgebung des Tierheimes zu verbringen oder auszuführen.
  • Es ist nicht gestattet, die Hunde zu füttern. Bitte lassen Sie auch keinen Hund aus stehenden Gewässern trinken.
  • Unregelmäßigkeiten wie Durchfall, Schwierigkeiten beim Kot absetzen, dunklen Urin und unnormales Verhalten wie Husten, schweres Atmen, häufiges Kopfschütteln, Hinken oder Apathie sind den Tierpflegern sofort mitzuteilen.
  • Anweisungen des Tierheimpersonals sowie der Tierheimleitung sind unbedingt Folge zu leisten; dies gilt insbesondere für die Auswahl der zum Gassigehen anstehenden Hunde. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Hund.
  • Alle Gassigeher/innen werden hiermit darauf hingewiesen, dass sie im Schadensfall keinen Schmerzensgeldanspruch haben und dass eine eventuelle Versicherungsleistung im Falle eines Mitverschuldens (z. B. Hund ohne Leine führen) geschmälert werden oder ganz entfallen kann.
  • Bei Nichtbeachtung obiger Regeln kann die Erlaubnis Hunde auszuführen zumindest für eine begrenzte Zeit entzogen werden.

Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch!

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© Marion Henneberg