Aus verkehrsrechtlicher Sicht gilt ein Hund während der Autofahrt als Ladung. Laut Straßenverkehrsordnung (§23 StVO) ist die Fracht während der Autofahrt so zu sichern, dass die Verkehrssicherheit zu keiner Zeit beeinträchtigt ist. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet, bei akuter Gefährdung drohen sogar Punkte in Flensburg. Das mag für die Besitzer eines Chihuahuas ulkig klingen, wird aber schnell ernst, wenn man Folgendes bedenkt: Bei einem Frontcrash mit 72 km/h und einem Hundegewicht von 23 kg entsteht eine Beschleunigungsmasse von bis zu 1.800 kg! Welches Transport- und Sicherungssystem für den jeweiligen Hund am besten geeignet ist, hängt von seiner Größe und dem Pkw ab. Preis und Optik sollten bei der Auswahl möglichst keine Rolle spielen.
Wer sein Tier bei der Fahrt nicht ordnungsgemäß sichert, muss laut Bußgeldkatalog mit Bußgeldern und eventuell auch Punkten in Flensburg rechnen.
Die Bußgeldtabelle führt hierzu aus:
Sicherungsmöglichkeiten von Hunden im Auto: