Die Autofahrt mit Hund - Sicherheit hat immer Vorfahrt

Aus verkehrsrechtlicher Sicht gilt ein Hund während der Autofahrt als Ladung. Laut Straßenverkehrsordnung (§23 StVO) ist die Fracht während der Autofahrt so zu sichern, dass die Verkehrssicherheit zu keiner Zeit beeinträchtigt ist. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet, bei akuter Gefährdung drohen sogar Punkte in Flensburg. Das mag für die Besitzer eines Chihuahuas ulkig klingen, wird aber schnell ernst, wenn man Folgendes bedenkt: Bei einem Frontcrash mit 72 km/h und einem Hundegewicht von 23 kg entsteht eine Beschleunigungsmasse von bis zu 1.800 kg! Welches Transport- und Sicherungssystem für den jeweiligen  Hund am besten geeignet ist, hängt von seiner Größe und dem Pkw ab. Preis und Optik sollten bei der Auswahl möglichst keine Rolle spielen.

 

Welche Strafen drohen bei Missachtung der Ladungssicherungs-Vorgaben?

 

Wer sein Tier bei der Fahrt nicht ordnungsgemäß sichert, muss laut Bußgeldkatalog mit Bußgeldern und eventuell auch Punkten in Flensburg rechnen.

Die Bußgeldtabelle führt hierzu aus:

  • Fahrer, die Tiere nicht ausreichend sichern, erwartet eine Strafe von 35 €.
  • Kommt es zusätzlich zur Gefährdung des Straßenverkehrs, erhöht sich das Bußgeld auf 60 €. Ein Punkt wird dem Fahreignungsregister in Flensburg gut geschrieben.
  • Im Falle einer Sachbeschädigung liegt die Geldbuße bei 75 € und ebenfalls einem Punkt.
  • Gefährdet das Tier den Verkehr und war ohne Begleitung auf der Straße unterwegs, hat der Fahrer eine Strafe von 5 € zu zahlen. Folgt eine Sachbeschädigung erwarten ihn 10 €.
     

Sicherungsmöglichkeiten von Hunden im Auto:

  • Hundetransportbox
  • Sicherheitsbrustgurt für Hunde
  • Trennnetz oder Trenngitter für den Laderaum
  • Hunde-Autositz
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© Marion Henneberg