Die Akte Stephan Harbarth – Präsident des Bundesverfassungsgerichtes

Am 10. Februar 2022 lehnte das Bundesverfassungsgericht (BVG) einen Eilantrag gegen die Aussetzung einer Impfpflicht im Gesundheitswesen ab. Bereits 2020 gab das BVG lediglich 3 von hunderten Klagen gegen die Coronamaßnahmen statt. Zeit für einen Blick hinter die Kulissen des BVG: „Die Akte Harbarth“

06.06.2022 Ex-Verfassungsgerichtspräsident beklagt „Missachtung des Rechtsstaats“

Klarer Rechtsbruch" durch die Politik

Es ist der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der jetzt unsere Regierung in einer Art und Weise kritisierte, die auch bei den Menschen alle Alarmglocken läuten lassen sollte, die noch ein Urvertrauen in unsere Politik und große Medien haben. Papier liefert das Kontrastmittel, das auf dramatische Weise aufzeigt, wie weit sich das aktuelle Verfassungsgericht unter Merkel-Zögling Habarth von seiner Tradition entfernt und seinen Auftrag geradezu pervertiert hat. Vom Grundpfeiler des Grundgesetzes, das dieses vor der Regierung schützen sollte, wurde es zu einem Instrument der Regierung, das diese vor dem Grundgesetz schützt. Wenn ehemalige Vertreter höchster Staatsorgane, die ebenso renommiert wie unverdächtig sind, derart heftige Kritik äußern, sollte das auch denjenigen zu denken geben, die kritischen Stimmen bisher skeptisch gegenüber stehen. Niemand wird später sagen können, er habe einfach den großen Medien geglaubt und nichts gewusst.

22.05.2022 Das Verfassungsgericht beugt das Grundgesetz Wo bleibt der zuverlässige Schutz vor staatlicher Willkür?

Am 19. Mai kam die Meldung, dass das Bundesverfassungsgericht eine endgültige Entscheidung zum umstrittenen Infektionsschutzgesetz getroffen hat. In den gleichlautenden Meldungen von „Spiegel“ bis „Bild“ heißt es, das höchste deutsche Gericht hätte die Pflege-Impfpflicht bestätigt und eine Verfassungsbeschwerde von mehr als vierzig Klägern zurückgewiesen. Zur Begründung liest man lediglich, zwar greife die einrichtungsbezogene Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit ein, doch sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber verfolge den legitimen Zweck, vulnerable Gruppen vor einer Infektion zu schützen. Dies wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal.

01.03.2022 Besorgnis der Befangenheit: Antrag gegen BVerfG-Präsident!

13.02.2022 Die fragwürdige Evidenz des Bundesverfassungsgerichts Auf welcher Datenbasis werden hier Entscheidungen getroffen?

In einem Beschluss vom 10. Februar 2022 wies das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht ab. Die Begründung fußt in erster Linie auf dem vermuteten Schutz durch Impfung vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 und Übertragung des Virus. Man begründet also die Entscheidung mit einem vermuteten Fremdschutz, bezeichnet diesen als „relevant“ und rechtfertigt damit einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bzw. ein praktisches Berufsverbot für alle Betroffenen.

Verfassungsrechtler schockiert über Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

05.08.2021 Verfassungsgericht, Regierung und Gebührensender im Schulterschluss

Gleichtaktung von Karlsruhe nimmt erschreckende Ausmaße an

Seit Stephan Harbarth mit tatkräftiger Unterstützung der Bundeskanzlerin aus der CDU-Fraktion im Bundestag in den Chefsessel des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe wechselte, ist Deutschlands oberstes Gericht auffallend handzahm der Regierung gegenüber. Eilanträge zu den Corona-Maßnahmen ließ es erst gar nicht zu. So zementierte es die Zersetzung der Grundrechte unter Angela Merkel. Mit dem höchst umstrittenen Klimaurteil machte es die Einschränkung der Grundrechte aufgrund einer abstrakten Gefahr zugunsten künftiger Generationen regelrecht zur Pflicht. Nun hat das Gericht eine neue Entscheidung getroffen, die auch wieder ganz im Sinne der Kanzlerin ist: Es hebelte faktisch die Entscheidungsgewalt der Parlamente aus. Auch an denen vorbei darf der Rundfunkbeitrag nun erhöht werden – ganz so, wie es sich Merkels Haussender wünschen. Der Rundfunkbeitrag steigt jetzt auf 18,36 Euro mtl..

 

Stephan Harbarth ist seit 06/2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Manche fragen sich, wie unabhängig er agieren kann. Schließlich muss er vielleicht über von ihm selbst mit beschlossene Gesetze entscheiden. - Stand: 22.06.2020

 

Es ist ein Jahrzehnte lang geübter Ablauf: Der Vizepräsident wird nach dem Ausscheiden des Präsidenten selbst Präsident.

 

Stephan Harbarth ist seit zwei Jahren am Verfassungsgericht, als Vorsitzender des Ersten Senats. Als er sein Amt 2018 antrat, war das nicht unumstritten. Kritiker warfen und werfen ihm eine zu große Nähe zu Politik und Wirtschaft vor.

 

Der 48-jährige gebürtige Heidelberger saß von 2009 bis 2018 im Deutschen Bundestag, war Mitglied des CDU-Bundesvorstands und stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, also ein profilierter Parteipolitiker.

 

Harbarth war im Bundestag gegen die Ehe für alle, gegen die sogenannte Werbung für Schwangerschaftsabbrüche, abgelehnte Asylbewerber wollte er schnell ausweisen.

 

05.05.2021 Merkel-Schützling in Karlsruhe schützt Merkel vor Grundgesetz
Eilanträge gegen Ausgangssperren abgelehnt

 

Der Bundestag hat 11/2018 den CDU-Abgeordneten Harbarth zum neuen Verfassungsrichter gewählt. Dem Jurist eilt ein hervorragender Ruf voraus. Seine Kritiker werfen ihm eine Nähe zu Großkonzernen vor. - Stand 22.11.2018

 

Für seine Kritiker ist der Jurist, dessen Kanzlei VW in der Dieselaffäre vertreten hat, ein Mann, der den Großkonzernen nahe steht, den kleinen Leuten und den Verbrauchern aber weniger. Wieder andere sehen Harbarths konservative Haltung kritisch. Im vergangenen Jahr stimmte der Vater dreier Kinder gegen die Ehe für Alle.

Auch in der Diskussion, ob Ärzte für Abtreibungen Werbung machen dürfen, wurde die politische Ausrichtung des neuen Verfassungsrichters deutlich: "Wir wollen im Abtreibungsbereich keine Werbung, sondern wir wollen Mut und Hilfe bei der Entscheidung gegen Schwangerschaftsabbrüche geben."

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© Marion Henneberg